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   FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05 F   

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https://dejure.org/2010,10040
FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05 F (https://dejure.org/2010,10040)
FG Münster, Entscheidung vom 22.01.2010 - 6 K 947/05 F (https://dejure.org/2010,10040)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 6 K 947/05 F (https://dejure.org/2010,10040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Bilanzberichtigung i.S. des § 4 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Notwendigkeit des Vorliegens eines objektiv fehlerhaften Bilanzansatzes für einen Anspruch auf Bilanzberichtigung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewirken einer Einlage; Wirksamkeit einer Steuerbilanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzberichtigung: - Bewirken einer Einlage, Wirksamkeit einer Steuerbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 967
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.03.1981 - IV R 39/78

    Zu den Voraussetzungen, unter denen Wirtschaftsgüter (hier: Ein Grundstück)

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Die buchmäßige (bilanzielle) Behandlung eines Geschäftsvorfalls ist dabei ein - widerlegbares - Indiz für die subjektive Willensbildung des Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteile v. 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl. II 1981, 731; v. 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; v. 25.11.1997, VIII R 4/94, BStBl. II 1998, 461; Heinicke in Schmidt, EStG28, § 4 EStG Rz. 316 ff.).

    Denn bei einem Widerspruch zwischen dem äußerlich erkennbaren Verhalten des Steuerpflichtigen einerseits und seines wirklichen oder behaupteten inneren Willens andererseits, muss sich der Steuerpflichtige an dem objektiven Erklärungswert seines äußerlich erkennbaren Verhaltens festhalten lassen (Rechtsgedanke des § 116 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB, vgl. BFH, Urteil v. 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl. II 1981, 731).

    Andererseits entspricht es aber ständiger Rechtsprechung, dass auf den subjektiven Tatbestand einer Einlage oder Entnahme aus objektiven Umstände geschlossen werden kann und dass sich der Steuerpflichtige die buchmäßige bzw. bilanzielle Behandlung eines entsprechenden Vorgangs zurechnen lassen muss, wenn er sie widerspruchslos zur Kenntnis nimmt oder nach den objektiven Umständen davon hätte Kenntnis nehmen können und müssen (vgl. pars pro toto BFH, Urteil v. 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl. II 1981, 731).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Bei buchführenden Betrieben sei die Behandlung in der Buchführung ein - wenn auch widerlegbares - Indiz für die subjektive Willensentscheidung des Steuerpflichtigen (Hinweis auf BFH, Urteil v. 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393).

    Die buchmäßige (bilanzielle) Behandlung eines Geschäftsvorfalls ist dabei ein - widerlegbares - Indiz für die subjektive Willensbildung des Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteile v. 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl. II 1981, 731; v. 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; v. 25.11.1997, VIII R 4/94, BStBl. II 1998, 461; Heinicke in Schmidt, EStG28, § 4 EStG Rz. 316 ff.).

  • BFH, 27.03.1968 - I 154/65

    Wirksamkeit der Zurechnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder zum

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Zu beachten sei andererseits aber auch, dass eine Bilanz berichtigt werden müsse, wenn ein Wirtschaftsgut des gewillkürten Betriebsvermögens erkennbar gegen den Willen des Steuerpflichtigen in die Buchführung aufgenommen werde (Verweis auf BFH, Urteil v. 27.03.1968, I R 154/65, BStBl. II 1968, 522).

    Zunächst geht der Hinweis der Kl. auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.03.1968 (I 154/65, BStBl. II 1968, 522), wonach eine irrtümliche Verbuchung eines Sachverhaltes im Zuge der Fernbuchführung, die ein Steuerpflichtiger zwar nicht unmittelbar, aber dennoch zeitnah berichtigt hat, nicht über die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes zum Privat- oder Betriebsvermögen zu entscheiden vermag, ins Leere.

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Die buchmäßige (bilanzielle) Behandlung eines Geschäftsvorfalls ist dabei ein - widerlegbares - Indiz für die subjektive Willensbildung des Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteile v. 19.03.1981, IV R 39/78, BStBl. II 1981, 731; v. 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; v. 25.11.1997, VIII R 4/94, BStBl. II 1998, 461; Heinicke in Schmidt, EStG28, § 4 EStG Rz. 316 ff.).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 55/06

    Anwendung des § 173 Abs 1 AO bei Personengesellschaften - Änderung einer

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Das von der Kl. im Rahmen der mündlichen Verhandlung zitierte Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24.06.2009 (IV R 55/06, BStBl. II 2009, 950) zur Anwendung des § 173 Abs. 1 AO im Falle einer nachträglich bekannt gewordenen, steuerrechtlich beachtlichen Gewinnverteilungsabrede, ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • BFH, 28.05.2008 - I R 98/06

    Ausübung des sich aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ergebenden Wahlrechts - keine

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Entsprechende formelle Anforderungen sind steuergesetzlich gerade nicht vorgesehen und damit für die Wirksamkeit einer Steuerbilanz nicht notwendig (vgl. BFH, Urteil v. 28.05.2008, I R 98/06, BStBl. II 2008, 916).
  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Außerdem sei in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass reine Fehlbuchungen für sich genommen keine Vermögensmehrungen bzw. Vermögensminderungen bewirken und damit Einlagen oder Entnahmen nicht begründen könnten (BFH, Urteil v. 18.04.2002, III R 43/00, BStBl. II 2003, 149; Heinicke in Schmidt, EStG28, § 4 EStG Rz. 360 "Buchung").
  • FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?

    Auszug aus FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 947/05
    Vielmehr stelle die Buchführung nur Vermögensbewegungen dar, sie bewirke sie allerdings nicht (Hinweis auf FG Saarland, Urteil v. 21.05.2001, 1 K 326/97, EFG 2001, 1233).
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